Politik
Ganz oben steht die Königin in der Politik Neuseelands
In Neuseeland herrscht eine unabhängige parlamentarische Monarchie mit einem Einkammer-Parlament als Politik-System. Die britische Königin, Elizabeth II, ist gleichzeitig Königin und Staatsoberhaupt von Neuseeland und wird dort von einem Generalgouverneur vertreten. Diesen Posten besitzt seit dem 23. August 2006 Anand Satyanand. Seit November 2008 ist John Key (New Zealand National Party) neuseeländischer Premierminister. Neuseeland wird zentral verwaltet. Die 12 Regionalen Räte und 76 Stadt- und Bezirksräte verfügen nur über eingeschränkte Selbstverwaltung.
Alle drei Jahre finden in Neuseeland Wahlen statt. Das neuseeländische Wahlrecht (Mixed Member Proportional System) gleicht dem deutschen Verhältniswahlrecht, einschließlich Fünf-Prozent-Klausel. Doch im Gegensatz zu Deutschland hat Neuseeland keine geschriebene Verfassung. Das Verfassungsrecht beruht auf der britischen Habeas-Corpus-Akte von 1679 und auf der Bill of Rights, dazu kommen noch zahlreiche neuseeländische Gesetze.
Parteienlandschaft in der Politik in Neuseeland
Das politische System Neuseelands wird von einer vielfältigen Parteienlandschaft geprägt. Normalerweise gehört jeder Abgeordnete des Repräsentantenhauses einer politischen Partei an. Parteilose Direktkandidaten gibt es nur selten. Seit Mitte der 1990er-Jahre wird neuseeländische Politik nicht mehr durch ein reines Zweiparteiensystem bestimmt. Es gibt zwar zwei sehr große Parteien, aber kleinere Parteien haben bei der politischen Entwicklung des Landes heute oftmals ein Wörtchen mitzureden. Seit den Wahlen im Jahr 2008 besitzen sieben verschiedene Parteien Mandate im Parlament.
In Neuseeland gibt es registrierte und nicht registrierte Parteien. Registrierte Parteien müssen über mindestens 500 zahlende Mitglieder verfügen, von denen jeder einzelne in der Lage ist, an allgemeinen Wahlen teilzunehmen. Üblicherweise erstellt jede registrierte Partei eine Wahlliste, um durch die Verhältniswahl Stimmen zu bekommen. Unregistrierte Parteien sind nur dazu in der Lage, Kandidaten in einzelnen Wahlkreisen zu nominieren, die dann durch Mehrheitswahl gewählt werden können. Wie in Deutschland gibt es in Neuseeland ein allgemeines Wahlrecht ab dem vollendeten 18. Lebensjahr.
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