Arbeitsmarkt & Arbeitsrecht
Neuseeland - arbeitnehmerfreundliches Arbeitsrecht
Die Lohnsteuer wird in Neuseeland wie bei uns in Deutschland vom Arbeitgeber abgeführt. Damit dem Arbeitgeber bekannt ist, wie viel Steuern abzuführen sind, also welcher Steuerklasse der Betreffende unterliegt, muss jeder Arbeitnehmer vor Beschäftigungsantritt ein Formular ausfüllen. Das Formular hat die Bezeichnung IR 330. Für jede Änderung der Steuernummer muss in Neuseeland ein neues Formular ausgefüllt werden. Die Lohnsteuer (Income Tax) ist wie in Deutschland nach Einkommen gestaffelt.
Neuseeland legt sehr großen Wert auf gute Arbeitsbedingungen und auf die Sicherheit am Arbeitsplatz. Sollte es trotz aller Sicherheitsmaßnahmen einmal zu einem Arbeitsunfall kommen, übernimmt die staatliche Unfallversicherung ACC die entstehenden Kosten. Dafür muss aber jeder Arbeitgeber Beiträge in Form von Steuern an die ACC zahlen. Der jeweilige Beitrag ist bereits in den Lohnsteuern enthalten und wird den Arbeitnehmern nicht extra vom Lohn abgezogen.
Arbeitgeber müssen zusätzliche Unfallversicherungsbeiträge für Arbeitnehmer an die Unfallversicherung ACC abführen, die vom gezahlten Jahreslohn abhängen. Die Behandlung von Unfallopfern ist in Neuseeland grundsätzlich kostenlos. Durch die Abgaben an ACC ist gewährleistet, dass die Kosten gedeckt sind. Wer einen Unfall hatte, füllt entweder in der Unfallklinik, im Ärztehaus oder in der Unfallstation des Krankenhauses ein Formular mit den persönlichen Angaben und dem Unfallhergang aus. Danach kann der Unfall der Unfallversicherung gemeldet werden und die Behandlungskosten werden übernommen. Zusätzlich sollte sich allerdings jeder in Neuseeland mit einer privaten Unfallversicherung absichern, damit auch Krankenhaustagegeld und Abfindungen gezahlt werden.
Sicherheit am Arbeitsplatz und Arbeitsverträge in Neuseeland
Damit die Sicherheit am Arbeitsplatz, auf die in Neuseeland viel Wert gelegt wird, gewährleistet ist, existieren gesetzliche Richtlinien, an die sich alle Arbeitgeber halten müssen. Dabei ist aber nicht nur der Arbeitgeber in der Pflicht. Der Arbeitnehmer ist dazu verpflichtet, die vorgegebenen Sicherheitsbestimmungen zu beachten. Auf diese Weise sollen Unfälle verhindert werden, sodass ein reibungsloser Arbeitsablauf gewährleistet wird. Besonders streng sind diese Bestimmungen in größeren Betrieben und auf Großbaustellen.
Dagegen werden die Sicherheitsbestimmungen bei Handwerkern, die in Neuseeland meist selbstständig und alleine arbeiten, oft vernachlässigt. So sieht man etwa nicht selten Dachdecker oder Klempner ohne eine für Baustellen passende Sicherheitskleidung oder Sicherheitsschuhe. Neben den Sicherheitsrichtlinien ist bei der Beziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, natürlich der Arbeitsvertrag wichtig. Der Arbeitgeber ist in Neuseeland gesetzlich dazu verpflichtet, dem Arbeitnehmer einen in verständlichen Worten formulierten Einzel- oder Kollektivvertrag anzubieten.
Ein solcher Arbeitsvertrag sollte sowohl die Höhe des vereinbarten Lohns, als auch den bezahlten Urlaub, die bezahlten öffentlichen Feiertage, die Anzahl der bezahlten Krankheitstage und den Mutterschaftsurlaub beinhalten. Weitere wichtige Inhalte des Arbeitsvertrages sind unter anderem die Kündigungsfrist, der Aufgabenbereich, die Arbeitszeiten und die Laufzeit des Vertrages. Der Arbeitnehmer hat in Neuseeland nicht das Recht auf eine automatische Verlängerung des Arbeitsvertrages nach der Laufzeit. Das muss, wie auch hierzulande üblich, in einem Gespräch zwischen beiden Parteien geklärt werden.
Kündigung und Abfindung
Der Arbeitnehmer hat in Neuseeland das Recht, jederzeit zu kündigen, solange er sich dabei an die entsprechenden Klauseln in seinem Arbeitsvertrag hält. Der Arbeitgeber muss jedoch, um einen Angestellten zu entlassen, wichtige Gründe vorlegen. Zusätzlich muss er einen gesetzlich vorgeschriebenen Kündigungsprozess mit mehreren Schritten befolgen. Sollte der Arbeitnehmer das Gefühl haben, nicht gerecht behandelt zu werden, kann er gerichtlich vorgehen, um zu seinem Recht zu kommen.
Auch wenn alles rechtens ist, hat der Arbeitnehmer nicht automatisch das Recht auf eine Abfindung nach einer Entlassung. Dafür müssen sich der Arbeitgeber und Arbeitnehmer und/oder deren Gewerkschaften gemeinsam auf eine Abfindungszahlung geeinigt haben. Gesetzlich ist ebenfalls nicht vorgeschrieben, dass der Arbeitgeber in Neuseeland ein Weihnachtsgeld oder eine Jahresendprämie zahlen muss. Auch ein dreizehntes Monatsgehalt wie Urlaubsgeld ist weder gesetzlich vorgeschrieben noch üblich. Es ist jedoch normal, dass im Dezember Weihnachtsfeiern gehalten werden. Da im Dezember in Neuseeland oftmals sommerliche Temperaturen herrschen, werden oft auch BBQ (Grill)-Partys vom Arbeitgeber veranstaltet, wobei die Firmen sich solche Feiern gut und gerne mal etwas kosten lassen.
Ruhestand und Gewerkschaften
In Neuseeland beginnt der Ruhestand ab einem Mindestalter von 65 Jahren. Wer in den Ruhestand gegangen ist, bekommt monatlich eine Mindestrente vom Arbeitsamt über den staatlichen Rentenfond ausgezahlt. Diese Rente wird auch ausgezahlt, wenn sich der betreffende Arbeitnehmer vorübergehend im Ausland aufhält. Die Auszahlung wird jedoch beendet, wenn er länger als sechs Monate im Ausland verweilt. Nach der Rückkehr nach Neuseeland muss eine persönliche Rückmeldung an das Finanzamt erfolgen.
Der Arbeitnehmer ist in Neuseeland nicht gezwungen, mit 65 Jahren in Rente zu gehen, und er darf nicht vom Arbeitgeber gekündigt werden, weil er dieses Alter erreicht hat. Ein Arbeitnehmer darf ebenso frei wählen, ob er einer Gewerkschaft beitreten möchte. Arbeitnehmer, die in einer Gewerkschaft sind, werden durch Kollektivverträge - Pendant zu unseren Tarifverträgen - geschützt. Diejenigen Arbeitnehmer, die in keiner Gewerkschaft Mitglied sind, müssen ihren Vertrag individuell mit dem Arbeitgeber aushandeln und erhalten dann auch einen individuellen Arbeitsvertrag.
Partner & Links zum Thema
Arbeitsmarkt & Arbeitsrecht weltweit:
NorwegenDer Arbeitsmarkt in Norwegen boomt und ist von Fachkräftemangel bestimmt. Im Jahr 2006 konnte Norwegen nur 2.000 hoch qualifizierte Arbeitnehmer aus dem Ausland einstellen - dabei lag schon damals die Quote bei 5.000. Ab 2008 wurden daher die Voraussetzungen der Arbeitsaufnahme für Facharbeiter noch einmal deutlich verbessert.Die Arbeitszeiten in Norwegen werden insgesamt viel stärker...
Hong Kong
Der Arbeitsvertrag ist auf dem Arbeitsmarkt in Hongkong im Gegensatz zu den gesetzlichen Regelungen viel wichtiger. Er regelt nicht nur Arbeitszeit, Arbeitsort, Arbeitsentlohnung, sondern auch Kündigungsfristen, Datenschutz, eventuelle Sozialleistungen wie medizinische Absicherung, MPF - Mandatory Provident Fund - für die Rentenbildung und andere Dinge. Alles, was nicht im Arbeitsvertrag steht,...
Dubai
Verkehrte Welt Während im Zuge der Kreditkrise zahlreiche westliche Banken pleite gingen und führende Industriekonzerne Stellen streichen mussten, suchten Firmen in Dubais Wirtschaft händeringend nach Fachkräften. Auch während der Finanzkrise ab etwa 2008, die besonders dem Immobilienmarkt zusetzte, wurden netto mehr Arbeitsplätze geschaffen als abgebaut. Der Bedarf an Arbeitskräften ist in...
Frankreich
Die hohe Jugendarbeitslosigkeit macht der französsichen Wirtschaft und Gesellschaft zu schaffen. Hiervon betroffen sind meist Migrantenkinder. Schuld daran ist eine mangelnde Ausbildung. Studienabgänger und gut ausgebildete Fachkräfte finden fast immer eine gut bezahlte Arbeit. Alles in allem aber ist der französische Arbeitsmarkt gut aufgestellt.Das Arbeitsrecht ist sozialer gestaltet als in...
Polen
Trotz der hohen Arbeitslosigkeit stellen Experten dem polnischen Arbeitsmarkt und auch dem Arbeitsrecht ein gutes Zeugnis aus. Arbeitnehmer wünschen sich jedoch schnellstens Veränderungen. Die Kritik betrifft in erster Linie die Arbeitnehmerunfreundlichkeit und den mangelnden Arbeitsschutz. Viele Experten können sich die hohe Arbeitslosenquote in Polen nicht erklären. Polens Wirtschaft weist...
Portal-Suche:
Aktuelle Umfrage 
Werbung:
Fachpublikation 
In Partnerschaft mit Gentlemen´s Digest

